Volker und Rüdiger Hirtz
Seit 1994 für Ihre Sicherheit
Verkauf, Beratung, Prüfung, Schulung, ...
Wir sind Ihr Partner wenn es um Verkauf, Prüfung und Befüllung von Feuerlöschern und Löscheinrichtungen geht.
Unser Prüf- und Füllangebot:
Des Weiteren gehört Beratung, Planung und Montage zu unserem Angebot.
Wichtiger Hinweis:
Rauchwarnmelder-Pflicht im Saarland seit 31.12.2016 nach §46 Abs. 4 der Landesbauordung Saarland.
Dem Eigentümer obliegt die Pflicht zur Installation der Rauchmelder!
Wir beraten Sie zu dieser Thematik. Geben Ihnen den rechtlichen Hintergrund, dass sie Zukünftig auf der sicheren Seite sind. Des Weiteren übernehmen wir gerne die obligatorische Prüfung der Rauchmelder.
Nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 und ASR A2.3 sind Sie unter Umständen dazu verpflichtet in Ihrem Unternehmen Notausgänge und Feuerlöscheinrichtung zu kennzeichnen.
Auch Mehrfamilienhäuser können laut Landesbauordnung und Brandschutzverordnung einer Kennzeichnungspflicht unterliegen.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie in dieser Thematik gerne.
Auszug aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR 2.2, 7.3 (1)
"Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen."
Wir bilden Ihre Brandschutzhelfer / innen vor Ort aus. Wir bringen Sie auf den neuesten Stand in Sachen Theorie. Mit unserem mobilen Brandschutz-Trainer üben Ihre Mitarbeiter den richtigen und sicheren Umgang mit Feuerlöschern.